Eigenmietwert

Eigenmietwert (eigentlich: "Mietwert für selbstgenutzte Liegenschaften") ist ein Begriff aus dem Schweizer Steuerrecht. Hier werden Miet- oder Pachteinnahmen angenommen, die erzielt würden, würde die Immobilie vermietet oder verpachtet. Diese angenommenen Einnahmen unterliegen der Einkommenssteuer.

 

Die Höhe des Eigenmietwertes variiert von Kanton zu Kanton erheblich. Mit der Besteuerung des so errechneten zusätzlichen Einkommens sollte ein Ausgleich zwischen Mietern und selbstnutzenden Wohneigentümern geschaffen werden. Das Schweizer Steuerrecht erlaubt es den Eigentümern nämlich, die Hypothekarschulden, sowie Kosten für den Gebäudeunterhalt (z. B. Renovationen und Umbauten) beim Ermitteln des zu versteuernden Einkommens in Abzug zu bringen. Nicht abzugsberechtigt sind jedoch Kosten für Energiebezug (Gas, Elektrizität und Öl) und Wasser. Die Mieter können keinen entsprechenden Abzug für ihre Wohnkosten machen. Der Eigenmietwert soll dies korrigieren. Die Festlegung erfolgt größtenteils durch amtliche Verkehrswertschätzungen.

 

Das Verfahren ist in der Bevölkerung umstritten, es gibt seit Jahren Initiativen zur Abschaffung oder zumindest Senkung.

 

Quelle: Wikipedia

 

HypoConsult+ hat per 5. September 2017 diverse Zeitungsartikel aus dem Internet zusammengetragen und auf einem PDF aufgeführt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

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Eigenmietwert: Infos aus dem Internet per 5. September 2017 (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
2017-09-05 Presseinfos zu Eigenmietwert
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