Tragbarkeit Hypothek

Unter "Tragbarkeit" versteht man das Verhältnis der Finanzierungs- und Liegenschaftskosten zu den Bruttoeinkommen der Kreditnehmer. In der Regel dürfen die Kosten nicht mehr als 33% der Bruttoeinkommen betragen. Zusammen mit der "Belehnung" ist die Tragbarkeit eine der ganz wichtigen Kennzahlen bei der Finanzierungsprüfung.

 

Die Kosten setzen sich aus dem kalkulatorischen Zins (derzeit bei fast allen Finanzierungsanbietern 5%)*, der Amortisation* und der Liegenschaftsunterhaltskosten (1% vom Verkehrswert) zusammen. Die Kosten für weitere vorhandene Kredite, Verpflichtungen und /oder Leasing müssen ebenfalls in die Tragbarkeitsberechnung einfliessen.

 

Zum Bruttoeinkommen gehören das jährliche Fixgehalt (12 oder 13 Monatsgehälter) ohne Spesen plus der durchschnittliche Bonus der letzten 3 Jahre zu 50% angerechnet (je nach Finanzierungsanbieter gibt es abweichende Regeln).  Es dürfen nur die Einkommen der im Kreditvertrag aufgeführten Kreditnehmer* berücksichtigt werden. In der Folge darf das Einkommen des Ehepartners, welcher den Kreditvertrag nicht unterzeichnet hat, nicht in für die Ermittlung der Tragbarkeit  verwendet werden.

 

Je nach Vorhandensein können Erträge aus Konto- und Depotvermögen (falls diese nicht als Eigenmittel für den Liegenschaftskauf verwendet werden), Mietzinserträge und weitere regelmässige Einnahmen im Rahmen der Tragbarkeitsberechnung zum Einkommen hinzugezählt werden.

 

Die Berechnung der Tragbarkeit kann je nach Finanzierungsanbieter etwas unterschiedlich erfolgen.

 

*siehe: Mindeststandards für Hypothekarfinanzierungen der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg)