festhypothek

Festhypothek: Darlehen mit fester Laufzeit und fixem Zinssatz (in der Regel 1–10 Jahre | in Ausnahmefällen auch bis zu 25 Jahre möglich). Während dieser Frist ist eine Kündigung des Hypothekendarlehens in der Regel nur gegen Entschädigung (Vorfälligkeitskosten | Penalty) möglich. Da sich die Hypothekenzinsen der Festhypothek über die Laufzeit der Hypothek nicht ändern, bestehen bei diesem Hypothekentyp keine Risiken aus Marktzinsänderungen. Festhypotheken sind üblicherweise als risikoarm einzuschätzen.

 

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Bei einer Festhypothek schliesst der Kunde mit dem Finanzierungsanbieter einen Darlehensvertrag ab, bei dem folgende Punkte für die gesamte Vertragsdauer fest sind:

  • Kreditbetrag
  • Zinssatz
  • Laufzeit
  • Amortisation

Diese Vertragspunkte können in der Regel während der gesamten Vertragsdauer nicht abgeändert werden. Will der Kunde während der vertraglichen Hypothekenlaufzeit zum Beispiel teilweise ausserordentlich amortisieren oder gar vollständig zurückbezahlen, kann dies mit Kosten (Vorfälligkeitskosten | Penalty) verbunden sein.

 

Muss die Hypothek aufgrund der Belehnung direkt amortisiert werden oder will der Kunde freiwillig die Hypothek regelmässig direkt amortisieren, dann muss der Amortisationsbetrag bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Während der Vertragslaufzeit ist eine Anpassung des direkten Amortisationsbetrages in der Regel nicht möglich. Es gibt Finanzierungsanbieter die bieten keine direkten Amortisationen von Festhypotheken an. In diesen Fällen muss eine andere Art der Rückzahlung vereinbart werden:

  • via Sparen 3a Konten/Versicherungspolicen 3a (nur bei selbstbewohnten Wohneigentum möglich)
  • via separates Bankkonto/Versicherungspolice 3b
  • Splitting der Gesamtfinanzierung in eine nicht amortisierbare Festhypothek und eine amortisierbare variable Hypothek

Leider gibt es seit einiger Zeit Festhypothekenverträge bei denen die Finanzierungsanbieter einseitig den Zinssatz anpassen können. Diese möglichen Anpassungen betreffen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur Fälle, bei denen es um Zinssatzerhöhungen geht.