IMMOBILIEN-FINANZIERUNGEN IM ALTER

Aufgrund der seit einigen Jahren verschärften Finanzierungsrichtlinien (für alle Kreditnehmer gültig) ist es bereits für Personen ab Alter 50 schwieriger, eine Hypothek zu bekommen bzw. eine bestehende Hypothek zu refinanzieren. Es ist daher wichtig, dass eine Immobilienfinanzierung nicht erst kurz vor der Pensionierung auf Ihre Machbarkeit ab Alter 65 geprüft wird.

 

Eine solche Prüfung kann bei einem Kauf, einer Refinanzierung und während einer noch einige Jahre laufenden Finanzierung gemacht werden.

Warum ist eine Finanzierung ab Alter 50 bzw. Alter 65 schwieriger?

 

Im Vergleich zu Ihrem aktuellen Erwerbseinkommen werden Sie als Rentner in der Regel weniger verdienen. Dagegen wird die Tragbarkeitsberechnung unverändert bleiben. Der dabei von den Finanzierungsanbietern verwendete kalkulatorische Zinssatz ist immer 5.00% (gemäss den aktuellen Rahmenbedingungen).

 

Sollten Sie noch nicht in Rente sein, dann wird Ihr zukünftiges Renten-Einkommen wie folgt berechnet: AHV-Rente gemäss heutiger Situation + PK-Rente ab Alter 65 gemäss Ihrem heutigen PK-Ausweis = Total Renten-Einkommen ab Pensionierung. Diese Berechnung ist sehr fiktiv und unterliegt bis zu Ihrer Pensionierung wahrscheinlich noch vielen Veränderungen. Trotzdem ist es die Art der Tragbarkeitsberechnung, die heute angewendet wird und in der Folge zu beachten ist.

 

Eine frühzeitige Planung, z.B. ab Alter 50, ermöglicht es, in den normalerweise noch bevorstehenden 15 Jahren bis zur Pensionierung notwendige Massnahmen zu ergreifen. Eine Massnahme kann sein, dass Ihre Hypothek mittels Amortisationen bis zum Alter 65 auf eine mit dem reduzierten Renteneinkommen tragbares Niveau reduziert wird.

 

Eine weitere Lösung, derzeit in der Schweiz noch fast nicht anerkannt, ist die Immorente oder Umkehr-Hypothek.

 

Die frühzeitige Planung verhindert Probleme in der Zukunft!

 

Persönlich, professionell und unabhängig: HypoConsult+ - Ihr Berater für Ihre Finanzierung!


Dominique Ackermann

Inhaber und Berater HypoConsult+

 

www.hypoconsultplus.ch

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Hypothek bei Pensionierung

Der Schweizerische Hauseigentümer, 15.03.2015

Von Adrian Wenger, Leiter Key Clients Hypotheken beim VZ VermögensZentrum

 

Banken drohen Pensionierten vermehrt mit der Kündigung der Hypothek, weil mit dem tieferen Einkommen nach der Pensionierung die Tragbarkeit nicht mehr gegeben ist.Oder sie teilen ihnen mit, dass die Hypothek höchstens noch ein paar Jahre weitergeführt werden kann, falls der Kredit nicht substanziell reduziert wird.

 

Die Zunahme solcher Fälle hängt vor allem damit zusammen, dass die Schweizerische Bankiervereinigung ihre Richtlinien verschärft hat. Diese Richtlinien sehen vor, dass Banken bei bonitätsrelevanten Ereignissen wie zum Beispiel der Pensionierung zwingend prüfen müssen, ob die Tragbarkeitsvorschriften weiterhin erfüllt sind. 

Banken rechnen mit fünf Prozent Hypozins.

 

Bei den heute sehr tiefen Hypothekarzinsen könnten viele Pensionierte ihre Hypothek trotz tieferem Einkommen problemlos weiterhin bedienen. Damit eine Hypothek aus Sicht der Bank als tragbar gilt, dürfen die Eigenheimkosten aber nicht mehr als ein Drittel des regelmässigen Einkommens betragen. Die Bank reck g,etdabei mit einem Hypothekarzins von fünf Prozent, plus Nebenkosten von einem Prozent des Liegenschaftswerts. Hinzu kommt die Amortisation, falls die Liegenschaft zu mehr als zwei Dritteln belehnt ist. Diese Tragbarkeitsrechnung ergibt für eine Hypothek von 800000 Franken und einen Liegenschaftswert von 1,5 Mio. Franken kalkulatorische Eigenheimkosten von 55 000 Franken pro Jahr. Die Tragbarkeit ist gegeben, wenn das Renteneinkommen mindestens 165000 Franken beträgt.

 

Wenn die Bank mit der Kündigung der Hypothek droht, weil die Tragbarkeit nicht mehr gegeben ist, versucht man am besten eine Stillhaltefrist auszuhandeln. So kann man sich in Ruhe nach einem anderen Kreditinstitut umsehen, das die Hypothek möglicherweise übernimmt, oder man muss die Liegenschaft zumindest nicht unter grossem Zeitdruck verkaufen. Nur bedingt Schutz bietet die Strategie, vor der Pensionierung noch eine langfristige Festhypothek abzuschliessen. Die Bank kann die Hypothek mit Bezug auf die verschlechterte Bonität trotzdem jederzeit kündigen und vom Hypothekarnehmer die Zahlung einer Ausstiegsentschädigung für die vorzeitige Auflösung der Festhypothek verlangen, die schnell einmal mehrere tausend oder zehntausend Franken betragen kann.

 

Den Zwangsverkauf des Eigenheims abwenden

Viele frisch Pensionierte zahlen bei der Pensionierung einen grossen Teil ihrer Hypothek mit Vorsorge- oder Sparguthaben zurück. Dieses Geld steht dann allerdings nicht mehr als finanzielle Reserve zur Verfügung oder um das Einkommen im Ruhestand aufzubessern. Vor allem Pensionierte, die einen Teil ihres Pensionskassenguthabens auszahlen lassen, erfüllen danach die Tragbarkeitskriterien oft nicht mehr. Hier kann ein Wechsel zu einem Hypothekargeber helfen, der nicht nur die Erträge aus den Kapitalanlagen als Einkommen berücksichtigt, sondern auch den Kapitalverzehr in die Tragbarkeitsrechnung einbezieht.

 

In Ausnahmefällen können erwerbstätige Kinder den Kreditvertrag als Solidarschuldner mitunterzeichnen. Dadurch kann ihr Einkommen in die Tragbarkeitsrechnung einbezogen werden. Alternativ können die Eltern ihr Haus auch den Kindern verkaufen, die es ihnen dann vermieten. Oft fehlen den Kindern aber die finanziellen Möglichkeiten, um eine Solidarhaftung oder die Liegenschaft zu übernehmen, weil sie selbst ein Eigenheim besitzen. Zudem bewerten viele Banken vermietete Liegenschaften deutlich tiefer als selbst bewohnte.

 

Für Pensionierte kommt auch eine Immo-Rente in Frage, wie sie beispielsweise der HEV Schweiz für seine Mitglieder anbietet. Voraussetzung dafür ist eine Liegenschaft an guter Lage mit einem Verkehrswert von mindestens 1 Mio. Franken, die zu höchstens 30 Prozent belehnt ist. Für eine Immo-Rente wird die Hypothek auf 50 bis 65 Prozent erhöht. Die Summe steht nach Abzug der Zinsen für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Eine Versicherung stellt den Verbleib im Haus bis zum Lebensende sicher. 

 

Spätestens mit fünfzig die Tragbarkeit prüfen

Eigenheimbesitzer können sich am besten vor unliebsamen Überraschungen schützen, wenn sie spätestens mit fünfzig prüfen, ob das Eigenheim auch nach der Pensionierung tragbar ist. Dann bleibt in der Regel noch genügend Zeit, um Einkommenslücken zu schliessen und den fehlenden Betrag anzusparen. Wenn man hingegen erst 'kurz vor der Pensionierung durch die Bank vor vollendete Tatsachen gestellt wird und die finanziellen Mittel ungenügend sind, lässt sich ein Verkauf des Eigenheims unter Umständen nicht mehr abwenden.





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Kommentare: 2
  • #1

    Javier Bushong (Freitag, 03 Februar 2017 03:15)


    Awesome post.

  • #2

    Nicki Rondeau (Samstag, 04 Februar 2017 04:12)


    Wow that was odd. I just wrote an extremely long comment but after I clicked submit my comment didn't appear. Grrrr... well I'm not writing all that over again. Regardless, just wanted to say superb blog!